FAQ zum escalino
Wo liegt der Unterschied zwischen c-max und escalino?
Der escalino kann als "kleiner Bruder" des c-max bezeichnet werden.
Der c-max zeichnet sich durch seine große Belastbarkeit (120 kg) und seine Akku-Kapazität (bis zu 300 Stufen mit einer Akku-Ladung) aus. Hier wurde beim escalino "abgespeckt". Die Belastbarkeit liegt hier bei 100 kg Patientengewicht, die Akku-Reichweite bei acht Stockwerken.
Der c-max zeichnet sich durch seine große Belastbarkeit (120 kg) und seine Akku-Kapazität (bis zu 300 Stufen mit einer Akku-Ladung) aus. Hier wurde beim escalino "abgespeckt". Die Belastbarkeit liegt hier bei 100 kg Patientengewicht, die Akku-Reichweite bei acht Stockwerken.
Was ist der Unterschied zwischen escalino und s-max?
Der escalino ist wie auch der c-max ein Schieberollstuhl mit Treppensteigfunktion. Gedacht ist der escalino für Personen, die noch gehfähig sind und nur beim Treppensteigen Probleme haben oder für Personen, denen es möglich ist, Ihren eigenen Rollstuhl zu verlassen um in den escalino zum Treppensteigen umzusitzen.
Der s-max ist ein Treppensteiggerät, das individuell an einen bestimmten Rollstuhl angepasst wird. Am Rollstuhl wird eine Halterung angebracht, in die der Treppensteiger s-max bei Bedarf eingehängt wird. Wenn die Treppe überwunden wurde, kann der s-max wieder mit wenigen Handgriffen vom Rollstuhl entfernt werden.
Der s-max ist ein Treppensteiggerät, das individuell an einen bestimmten Rollstuhl angepasst wird. Am Rollstuhl wird eine Halterung angebracht, in die der Treppensteiger s-max bei Bedarf eingehängt wird. Wenn die Treppe überwunden wurde, kann der s-max wieder mit wenigen Handgriffen vom Rollstuhl entfernt werden.
Was muss ich machen, um ein AAT Produkt zu erhalten?
Schritt 1: Die Vorführung
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir veranlassen für Sie eine kostenlose und unverbindliche Vorführung. (Telefon 07431 – 12950).
Unser Außendienst oder ein von uns geschulter Mitarbeiter eines Sanitätshauses führt den escalino bei Ihnen zu Hause vor. Das Ergebnis dieser Vorführung wird auf einem Vorführbericht festgehalten.
Schritt 2: Das Rezept
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt ein Rezept ausstellen. Bitte beachten Sie, dass auf dem Rezept ausdrücklich der Produktname (z.B. Schiebe- und Bremshilfe v-max) vermerkt ist . Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen seit der Gesundheitsreform von 2004 mit einer Zuzahlung von 10% der Kosten des Hilfsmittels rechnen, jedoch maximal 10,- Euro zahlen. Wenn Sie also ein Hilfsmittel für 5000,- Euro bekommen müssen Sie nur 10,- Euro Eigenanteil dazubezahlen. Das Budget des Arztes wird durch unsere Produkte nicht belastet. Laut Gesundheitsstrukturgesetz belasten Hilfsmittel, zu denen alle unsere Produkte zählen, nicht das Arznei-, Verband- oder Heilmittelbudget.
Schritt 3: Der Antrag
Der Vorführbericht wird an das Sanitätshaus Ihrer Wahl gegeben. Das Sanitätshaus erstellt anhand des Rezeptes einen Kostenvoranschlag und reicht diesen bei Ihrem Kostenträger (Krankenkasse, Sozialamt, Berufsgenossenschaft, usw.) ein.
Schritt 4: Die Bewilligung
Wenn der Kostenträger Ihrem Antrag auf dieses Hilfsmittel stattgibt, kann es zu einer Neuversorgung oder zu einem Wiedereinsatz kommen. Bei einer Neuversorgung bestellt dann der Fachhändler bei uns das gewünschte Gerät mit dem erforderlichern Zubehör. Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, unterstützen wir Sie gerne mit nützlichen Tipps. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an unsere Handelsvertretungen oder rufen Sie uns unter 07431 – 12950 an.
Schritt 5: Die Auslieferung / Einweisung
Ein Neugerät wird immer durch den AAT Außendienst oder durch einen geschulten Fachhändler ausgeliefert und eingewiesen. Es darf nie zu einer Auslieferung ohne Einweisung kommen! Falls dies einmal geschieht, setzen Sie sich bitte mit der AAT Alber Antriebstechnik GmbH in Verbindung. Am Ende der Einweisung unterschreiben Sie bzw. die Bedienperson die Einweisebestätigung.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir veranlassen für Sie eine kostenlose und unverbindliche Vorführung. (Telefon 07431 – 12950).
Unser Außendienst oder ein von uns geschulter Mitarbeiter eines Sanitätshauses führt den escalino bei Ihnen zu Hause vor. Das Ergebnis dieser Vorführung wird auf einem Vorführbericht festgehalten.
Schritt 2: Das Rezept
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt ein Rezept ausstellen. Bitte beachten Sie, dass auf dem Rezept ausdrücklich der Produktname (z.B. Schiebe- und Bremshilfe v-max) vermerkt ist . Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen seit der Gesundheitsreform von 2004 mit einer Zuzahlung von 10% der Kosten des Hilfsmittels rechnen, jedoch maximal 10,- Euro zahlen. Wenn Sie also ein Hilfsmittel für 5000,- Euro bekommen müssen Sie nur 10,- Euro Eigenanteil dazubezahlen. Das Budget des Arztes wird durch unsere Produkte nicht belastet. Laut Gesundheitsstrukturgesetz belasten Hilfsmittel, zu denen alle unsere Produkte zählen, nicht das Arznei-, Verband- oder Heilmittelbudget.
Schritt 3: Der Antrag
Der Vorführbericht wird an das Sanitätshaus Ihrer Wahl gegeben. Das Sanitätshaus erstellt anhand des Rezeptes einen Kostenvoranschlag und reicht diesen bei Ihrem Kostenträger (Krankenkasse, Sozialamt, Berufsgenossenschaft, usw.) ein.
Schritt 4: Die Bewilligung
Wenn der Kostenträger Ihrem Antrag auf dieses Hilfsmittel stattgibt, kann es zu einer Neuversorgung oder zu einem Wiedereinsatz kommen. Bei einer Neuversorgung bestellt dann der Fachhändler bei uns das gewünschte Gerät mit dem erforderlichern Zubehör. Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, unterstützen wir Sie gerne mit nützlichen Tipps. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an unsere Handelsvertretungen oder rufen Sie uns unter 07431 – 12950 an.
Schritt 5: Die Auslieferung / Einweisung
Ein Neugerät wird immer durch den AAT Außendienst oder durch einen geschulten Fachhändler ausgeliefert und eingewiesen. Es darf nie zu einer Auslieferung ohne Einweisung kommen! Falls dies einmal geschieht, setzen Sie sich bitte mit der AAT Alber Antriebstechnik GmbH in Verbindung. Am Ende der Einweisung unterschreiben Sie bzw. die Bedienperson die Einweisebestätigung.
Kann man alle Treppen mit den AAT Treppensteigern befahren?
Der Treppensteiger benötigt eine Stufentiefe von 12 cm. Die Stufenhöhe darf 21 cm beim esalino und c-max und 22 cm beim s-max nicht überschreiten. Gegen Aufpreis ist eine Steighöhenerweiterung möglich (nur bei c-max und s-max). Die Treppe kann gewendelt oder gerade, die Stufen können aus Holz, Stein oder Metall sein. Auch mit Teppichboden überzogene Stufen lassen sich befahren. Der Platzbedarf (Podestgröße usw.) kann nicht pauschal angegeben werden. Eine Vorführung vor Ort sorgt hier für Klarheit.
Was muss ich für ein Alber-Produkt bezahlen?
Fast alle AAT-Produkte sind von den Krankenkassen anerkannte und erstattungsfähige Hilfsmittel (Antrag escalino ist gestellt). Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen müssen für die Erstattung einen Eigenanteil von 10% der Kosten des Hilfsmittels leisten, jedoch maximal 10,- Euro zahlen. Beispiel: Wenn Ihr Hilfsmittel 5.000 Euro kostet, zahlen Sie lediglich 10,- Euro Eigenanteil.
Wo kann ich mir die AAT Produkte anschauen?
Unsere Handelsvertreter verfügen über unsere komplette Produktpalette. Gerne führen unsere Außendienstmitarbeiter die Geräte bei Ihnen vor Ort vor. Viele Sanitätsfachhändler verfügen über eigene Demo-Geräte. Auch hier besteht die Möglichkeit, die Geräte zu besichtigen.
Kann ich die Hilfsmittel direkt bei AAT kaufen?
Ein Direktkauf bei AAT ist leider nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an den Sanitätsfachhandel oder an unsere Handelsvertretungen.
